Formulare für Eltern

 

Bildung- und Teilhabeanträge

 

Zuständigkeiten

Aktuelle Änderung!

Ab Februar 2020 wird das jobcenter Duisburg die Anträge der Familien, die SGB II-Leistungen beziehen, in eigener Zuständigkeit bearbeiten.

Anträge von Familien, die Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden weiterhin vom BuT-Team des Amtes für Soziales und Wohnen bearbeitet. Ebenso auch die Fälle, die hier vor dem 01.02.2020 von SGB II-Empfängern eingereicht wurden.
Die Bearbeitung dieser Fälle erfolgt weiterhin durch die jeweils zuständigen Sachbearbeiter.