Formulare für Eltern
Bildung- und Teilhabeanträge
- BuT Flyer
- Globalantrag
- Anlage 1: Eintägige Ausflüge
- Anlage 2: Mehrtägige Fahrten
- Anlage 3: Lernförderung
- Anlage 4: Mittagessen
- Anlage 5: Teilhabe
Zuständigkeiten
Aktuelle Änderung!
Ab Februar 2020 wird das jobcenter Duisburg die Anträge der Familien, die SGB II-Leistungen beziehen, in eigener Zuständigkeit bearbeiten.
Anträge von Familien, die Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden weiterhin vom BuT-Team des Amtes für Soziales und Wohnen bearbeitet. Ebenso auch die Fälle, die hier vor dem 01.02.2020 von SGB II-Empfängern eingereicht wurden.
Die Bearbeitung dieser Fälle erfolgt weiterhin durch die jeweils zuständigen Sachbearbeiter.